Integrativer Hort "Fröbelstraße"
Der Hort „Fröbelstraße" hat zum Schuljahr 2018 / 2019 seinen Betrieb im Dresdner Ortsteil Friedrichstadt aufgenommen und bietet Betreuungsplätze für 224 Kinder. Der Frühhort hat montags von 6:30 bis 8:15 Uhr geöffnet und der Hort von 11:55 bis 17:00 Uhr. Das sanierte und teilweise neugebaute Schulgebäude sowie das Außengelände in ruhiger Lage bieten den Kindern unterschiedlichste Aktivitäts- und Begegnungsräume.
Das inklusive Konzept unserer Einrichtung soll es Kindern mit und ohne Einschränkungen im Bereich Sehen ermöglichen, gemeinsam zu lernen und die Zeiten vor und nach dem Schulbeginn zu verbringen. Darüber hinaus ist unser Ziel, eine ganzheitliche und individuelle Entwicklungsbegleitung zur Erlangung größtmöglicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sicherzustellen.
Matthias Hogh
Leiter ASB-Kindertageseinrichtung Hort "Fröbelstraße"
Tel. : 0351 49760550
Fax : 0351 49763884
Fröbelstraße 1-3
01159 Dresden
Hort ABC
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Einrichtung.
Träger
ASB Dresden & Kamenz gGmbH
Leutewitzer Ring 84
01169 Dresden
An- und Abmeldung
Die tägliche An- und Abmeldung erfolgt mittels der persönlichen Hortkarte. Dazu legt Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn die Hortkarte in ein vorbereitetes Körbchen im Klassenzimmer ab.
Für die Anmeldung im Frühhort sowie während der Ferienbetreuung wird die Hortkarte ebenso benötigt und direkt bei den pädagogischen Fachkräften abgegeben.
Bei der Abholung Ihres Kindes bzw. wenn das Kind allein den Hort erhält es die Karte zurück.
Die Hortkarte ist ein wichtiges und verbindliches Instrument für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte im Hortalltag. Auf ihr sind die Heimgehzeiten, die zu besuchenden GTA‘s sowie die abholberechtigten Personen vermerkt.
Abholberechtigte Personen
Für alle Personen, die das Kind aus unserer Einrichtung abholen dürfen, benötigen wir eine schriftliche Abholberechtigung. Dauervollmachten sind im Anhang zum Betreuungsvertrag bzw. auf der Hortkarte von Ihnen zu vermerken. Aus rechtlichen Gründen ist eine telefonische Erteilung der Abholberechtigung nicht ausreichend.
Im Notfall können Sorgeberechtigte eine Vollmacht per E-Mail an erteilen.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Hortes beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die pädagogischen Fachkräfte und endet mit der Abholung des Kindes bzw. dem selbstständigen Verlassen des Hortes. Bei Veranstaltungen übernehmen die Eltern, sofern sie daran teilnehmen, die Aufsichtspflicht. Wenn Kinder allein nach Hause gehen, haften die Eltern.
Beobachtung und Dokumentation
Die zielgerichtete Beobachtung und Dokumentation stellt einen wichtigen Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit dar. Die Kinder gestalten mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte ihren Portfoliohefter.
Eigenleistung
Auszug Hortvertrag: „Für den Zeitraum des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Personenberechtigten zur Leistung von zwei Arbeitsstunden für den Zeitraum eines Schuljahres für die Kindertageseinrichtung. Diese sind vorab von der Leitung der Kindertageseinrichtung zu autorisieren. Wird die Leistung der Arbeitsstunden nicht bis spätestens zum 31.Juli nachgewiesen, so wird pro nicht geleisteter Arbeitsstunde im August ein Elternteil von derzeit 7,50 € oder ein anderer, in der Hausordnung bekannt gegebener Betrag in Rechnung gestellt.“
Essenanbieter
Menüpartner GmbH
Kundencenter
Alte Rhinstraße 4
12681 Berlin
www.menuepartner.de
Kundencenter
Telefon: 030 540044-85
Fax: 030 540044-601
E-Mail:
Einrichtungsnummer: 0644460850
Einfach um- und abbestellen!
Das Mittagessen kann noch am selben Morgen einfach online oder per Telefon unter 030 54004485 um- oder abbestellt werden.
In den Ferien muss das Essen jeden Tag separat bestellt werden. Bei Ausflügen wird es Lunchpakete geben.
Alle Infos dazu finden Sie auf der Website des Essenanbieters.
Entwicklungsgespräche
Entwicklungsgespräche dienen dem Austausch zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften, um die bestmögliche Förderung und Unterstützung der Kinder zu gewährleisten. Sie finden einmal jährlich, auf Wunsch der Eltern oder bei Bedarf der pädagogischen Fachkräfte statt.
Ferien
In unserm Hort gibt es wochentags, von 7:30 bis 16:30 Uhr eine Ferienbetreuung. Zur Bedarfsermittlung erhalten die Eltern vor den Ferien einen Anmeldebogen. Angemeldete Kinder bekommen einen Ferienplan, um sich über geplante Aktivitäten informieren zu können.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind 30 Minuten vor Ausflugsbeginn im Hort erscheint. Sollte Ihr Kind trotz Anmeldung den Hort nicht besuchen, bitten wir um eine telefonische oder schriftliche Abmeldung bis 8:30 Uhr.
Finanzielle Unterstützung
Informationen dazu finden Sie auf der Website des Jugendamtes und des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen der Stadt Dresden.
Fundstücke
Alle Fundsachen werden im Erdgeschoss links neben der Treppe in einer Kiste aufbewahrt.
Hausaufgaben
Wir begleiten die Kinder jeden Tag 30 Minuten bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben.
Jahreszeiten
Bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind witterungsgerechte Kleidung trägt (Regenbekleidung, Kopfbedeckung im Sommer, etc.). Bitte geben Sie darüber hinaus im Sommer Sonnencreme mit. Die Kinder sollen bereits eingecremt kommen bzw. müssen sich selbstständig eincremen.
Krankheit
Bitte melden Sie ihr Kind bis zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde telefonisch oder per Mail in der Schule oder im Hort ab.
Telefon: 0351 48486642
Bei Fieber, Durchfall oder Erbrechen weisen wir Sie darauf hin, dass ihr Kind entweder 48 Stunden symptomfrei sein muss oder durch ein ärztliches Attest bestätigt werden muss, dass es den Hort besuchen darf.
Notfälle
Wichtig ist uns, dass wir Sie im Notfall immer schnell erreichen können. Bitte informieren Sie uns umgehend bei etwaigen Telefonnummern- und Adressänderungen.
Schließzeiten
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist unser Hort immer geschlossen. Weitere Schließtage (bspw. Pädagogische Tage, Teamtage) werden im Vorfeld mit dem Elternrat abgesprochen und den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
Sorgerecht
Alle relevanten Unterlagen für den Hort sind von beiden sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch eine Sorgerechtserklärung zu belegen.
Unfall
Bei einem Unfall leisten die pädagogischen Fachkräfte Erste-Hilfe-Maßnahmen. Umgehend werden die Eltern von uns über den Vorfall informiert. Wenn ein Arztbesuch nötig ist, sind der Name und die Anschrift des behandelnden Arztes sowie die ärztliche Diagnose erforderlich.
Vesper
Vesper wird durch unseren Hort nicht zur Verfügung gestellt. Ihr Kind hat am Nachmittag die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Des Weiteren steht ein Trinkbrunnen im Schulgebäude jederzeit zur Verfügung.